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Die Bodenwertrichtlinie ist in Kraft

Die Bodenwertrichtlinie (BW-RL) ist seit Januar 2011 in Kraft. Zweck ist insbesondere die Gestaltung der Bodenrichtwertermittlung nach einheitlichen und transparenten Kriterien. Insbesondere wurde in der BW-RL der Begriff der wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) aufgenommen. Hiernach sind auch solche Flächen zu berücksichtigen, die zwar nach baurechtlichen Vorschriften nicht anzurechnen sind, die aber der wirtschaftlichen Nutzung diesen (z.B. Kellergeschosse und ausgebaute oder ausfähige Dachgeschosse). *** Link zur pdf BW-RL) ***