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Einführung des Bewertungsstandard IDW S10

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat den neuen IDW Standard ?Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10) im Okt 2013 verabschiedet. Hiermit soll ein Rahmenkonzept für die Bewertung von Immobilien und die Plausibilisierung von Bewertungsgutachten vorgegeben werden. Die Bewertung von Immobilien soll im Rahmen der Abschlussbewertung zukünftig diesem Standard entsprechen. Die Bewertung von Immobilien ist im Rahmen von Rechnungslegungsvorschriften nach HBG, IFRS, IAS (International Accounting Standard) regelmäßig erforderlich. Bewertungsanlässe können hierbei sein: ? Werthaltigkeitsprüfung und Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Zeitwertes von Immobilien im Anlagevermögen (§ 253 HGB) ? Prüfung und Bewertung von Investment Property (IAS40, IFRS 13) ? Prüfung und Bewertung von Sacheinlagen Je nach Bewertungsanlass sind unterschiedliche Wertbegriffe maßgeblich ? Verkehrswert (BauGB)/Marktwert ? Fair Value (IFRS) ? Beizulegender Zeitwert (HGB) Nach IDW S 10 kommen grundsätzlich ertragsorientierte Verfahren, Sachwertver-fahren und Vergleichswertverfahren in Betracht. Der Standard orientiert sich hierbei an den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. ImmoWertV). Bei Gewerbe- und Spezialimmobilien können auch Pachtwert und Residualwert- Verfahren angewandt werden


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Kommentar von root am 18.07.2014; 17:37:43 Uhr

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