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über uns und rund um das Thema Immobilienbewertungen - Bauschäden

Warum ist bei Sachverständigen eine ISO/IEC-Zertifizierung bzw. öffentliche Bestellung und Vereidigung wichtig?

Sachverständige, die gemäß den Bestimmungen der ISO/IEC EN DIN 17024 zertifiziert oder von der Industrie- und Handelskammer bzw. Architektenkammer öffentlich bestellt und vereidigt sind, zeichnen sich durch besonders hohe Sachkunde, langjährige Erfahrung in dem betreffenden Bereich und persönliche Integrität aus. Sie haben in umfangreichen Prüfungen ihr überdurchschnittliches Fachwissen unter Beweis gestellt. Ferner sind sie zu ständigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet und haben diese auch nachzuweisen. Die Zertifizierungsgesellschaft bzw. die jeweilige Kammer kann zu Prüfungszwecken jederzeit Gutachten anfordern. Bei den nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen muss der Sachverständige nach 5 Jahren in einer Prüfung und Gutachtenkontrolle (Rezertifizierung) sein Wissen erneut vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass so geprüfte Sachverständige ständig auf dem aktuellen Stand sind. Dies gewährleistet dem Kunden das höchste Qualitätsniveau.

In welchem Umkreis sind Sie tätig?

Wir erstellen Gutachten innerhalb Deutschlands, Luxemburg sowie im europäischen Ausland.

Wer sind die Auftraggeber?

Auftraggeber sind neben Privatpersonen und institutionellen Kunden, Banken, Gerichte und Rechtspfleger sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wann wird ein Gutachten zur Bewertung von Immobilien benötigt?

Gutachten werden immer dann benötigt, wenn eine Wertermittlung einer Immobilie zu einem in der Vergangenheit oder in der Gegenwart liegenden Stichtag erforderlich ist. Die Wertermittlung wird benötigt u.a. bei Erbauseinandersetzungen, bei Ehescheidungen, zur Schlichtung bei der Verteilung von Vermögensgegenständen im gewerblichen und betrieblichen Bereich. Ein professionelles Gutachten hilft durch Festlegung des Verkehrswertes, Unstimmigkeiten und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Hierdurch können gerichtliche Auseinandersetzungen u.U. vermieden werden. Aber auch im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren sowie im Rahmen der Festlegung dinglicher Sicherheiten werden Gutachten erstellt.

Welche Unterlagen werden zur Verkehrswertermittlung benötigt?

Bei Verkehrswertgutachten gem. §b 194 BauGB benötigen wir diverse Unterlagen um z.B. die Flächenberechnungen (Bruttogrundflächen, Wohnflächen) bzw. den Bruttorauminhalt zu ermitteln. Sollten Ihnen nachfolgend genannte Unterlagen nicht vollständig vorliegen, können wir diese zumindest teilweise über eine Vollmacht von Ihnen bei öffentlichen Stellen und Registern anfragen. Ggf. muss z.B. bei nicht vorliegenden Bauunterlagen (Grundrisse) ein örtliches Aufmaß angefertigt werden. Folgende Unterlagen benötigen wir zur Verkehrswertermittlung:

  • Unterlagen aus der Bauakte (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Bauantrag und Baugenehmigung
  • aktueller Grundbuchauszug (max. 2 Jahre alt, inkl. Abteilung II)
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskünfte über die Erschließungs- und Abgaben- sowie Beitragssituation
  • bei Denkmalschutz: Angaben zur Unterschutzstellung
  • bei Mietobjekten: Mietverträge inkl. Angabe des aktuellen Mietzinses und wann die letzte Mieterhöhung erfolgte
  • bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich: Teilungserklärung, Wohngeldabrechnungen, Wirtschaftsplan, Protokolle der beiden letzten Eigentümerversammlungen
  • Bei Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken zusätzlich:  Erbbaurechtsvertrag,  aktueller Erbbauzins  
  • bei Grunddienstbarkeiten, persönlich beschränkten Dienstbarkeiten sowie  Reallasten
  • Grundakte zu den jeweiligen Eintragungen

Selbstverständlich können wie bereits erwähnt diese Unterlagen gegen Vorlage einer Vollmacht von Ihnen auch von uns beschafft werden. Hierzu fallen jedoch dann die Gebühren der öffentlichen Register an.

Muss immer ein komplettes, umfangreiches Gutachten angefertigt werden?

Im Rahmen von Kauf und Verkauf von Immobilien genügt oftmals ein Kurzgutachten. Hierbei werden keine detaillierte Lage- sowie Bau- und Bodenbeschreibungen angefertigt. Bei dem Kurzgutachten werden diese Informationen verkürzt dargestellt. Ferner werden die Ansätze der einzelnen Wertermittlungsparameter nicht umfassend erläutert. Insgesamt kann das Kurzgutachten somit kostengünstiger als ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erstellt werden. Kurzgutachten sind jedoch nur für den internen Gebrauch bestimmt. Sie werden insbesondere von öffentlichen Stellen nicht anerkannt.

Wann werden Gutachten für Bauschäden benötigt?

Immer dann, wenn technische oder sonstige Mängel an einem Gebäude (Alt- oder Neubau) entstanden sind, deren Ursache ermittelt werden soll.

Wie lange dauert die Erstellung von Gutachten?

Das hängt primär von dem Aufwand, der Objektart sowie der Recherche der benötigten Unterlagen ab. Bewertungs- und Bauschadensgutachten benötigen bei Standardobjekten in der Regel 3 - 4 Wochen. Komplexe Bewertungsaufgaben erfordern einen entsprechend längeren Zeitraum. Sollte ein Auftrag sehr dringend abgewickelt werden müssen, kann auf Anfrage dieser Zeitraum eventuell verkürzt werden.

Was kostet ein Gutachten?

Die Abrechnung erfolgt bei Standardimmobilien nach Zeitaufwand. Bei gerichtsfesten Verkehrswertgutachten für z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen können Sie von einem Honorar von ca. 1.900,00 – 2.200,00 € zzgl. Mwst ausgehen. Bei der Bewertung zu 2 Stichtagen erhöht sich das Honorar um ca. 60%. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe-, Industrie-, Sonder- und Betreiberimmobilien wird das Honorar nach dem Tarif des Bundesverbandes deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) abgerechnet. Bei Kurzgutachten können Sie bei Standardimmobilien von mit einem Honorar von ca. 900,00 – 1.100,00 € zzgl. Mwst kalkulieren. Bauschadens- und Brandschutzgutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Was ist noch wichtig zu wissen?

Nicht alle Fragestellungen können auf einer Homepage behandelt werden. Gerade Privatpersonen benötigen häufig nur einmal im Leben einen Sachverständigen. Wir sind daher selbstverständlich gerne für Sie da, Ihre Fragen kostenlos und unverbindlich zu beantworten.