Umfängliche
Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB erstellen wir Ihnen für alle
Objektarten und grundstücksgleichen Rechte
Ein- und
Mehrfamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Wohn- und
Geschäftshäuser
Wohnungs-
und Teileigentume
Gewerbeimmobilien
Bürogebäude
Gastronomieobjekte
Hotels
Freizeitimmobilien
Industriegrundstücke
Spezialimmobilien
unbebaute
Grundstücke
Erbbaugrundstücke
/ Erbbaurechte
Rechte und
Belastungen an Grundstücken (z.B. Reallasten, Wohnungs- und
Nießbrauchrechte)
Verkehrswertgutachten
gem. $ 194 BauGB werden u.a. benötigt bei
Ehescheidung (ggf. auch zu zurückliegenden Stichtagen)
Erbauseinandersetzung (auch bei Pflichtteilsansprüchen)
Gutachten
zur Vorlage beim Sozialgericht
gerichtlichen
Gutachten
steuerlichen Bewertungsanlässen (z.B. bei Entnahme aus Betriebsvermögen;
Nachweis niedrigerer gemeiner Wert bei Schenkung / Erbschaft zur Vorlage
beim Finanzamt)
Zwangsversteigerungen (u.a. auch Teilungsversteigerungen)
Verrentung
von Kaufpreisen /Kapitalisierung von Renten
Schiedsgutachten
Gutachtenprüfung
Bei reinem Kauf- und Verkaufsanlässen
sind i.d.R. keine vollständigen, gerichtsfesten Verkehrswertgutachten
erforderlich. Hier bieten wir Ihnen Kurzgutachten zu ermäßigtem Honorar an.
Bei Beleihung und Finanzierung erstellen
wir Ihnen Beleihungswertgutachten