Änderungen im Mietrecht / Absenkung der Kappungsgrenze
Im Mai 2013 sind wesentliche Änderungen im Mietrecht in Kraft getreten. Insbesondere wurden die Landesregierungen gem. § 558 BGB Abs 3 ermächtigt für die Dauer von 5 Jahren in bestimmten Gemeinden die Kappungsgrenzen von 20% auf 15% abzusenken. Die neue Kappungsgrenze von 15% gilt auch für den Bereich der Stadt Trier.