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Kurzgutachten / Marktwertermittlungen

Nicht in jedem Bewertungsfall ist ein umfangreiches, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erforderlich.

Bei Kauf oder Verkauf kann ebenso wie bei gütlichen Auseinandersetzungen im Rahmen der Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung eine verkürzte Form des gerichtsfesten Verkehrswertgutachten erstellt werden.

Folgende Unterschiede bestehen zu einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten

  • keine Prüfung / Einsichtnahme der öffentlichen Register durch unser Büro, insbesondere wird nicht geprüft, ob entsprechende Baugenehmigungen vorliegen; keine Prüfung  von ggf. geplanten Ausbaumaßnahmen im Bereich des Bewertungsobjektes; keine Prüfung von Baulasten, Denkmalschutz o.ä.
  • Lagebeschreibung und Beschreibung der Infrastruktur, etc. nur in verkürzter Form 
  • keine ausführliche Erläuterung der Wertermittlungsansätze und deren Datengrundlage 
  • Anlagendokumentation in verkürtzer Form

Hinsichtlich der reinen Wertermittlung bestehen keine Unterschiede zu gerichtsfesten Verkehrswertgutachten. In beiden Fällen werden 2 voneinander unabhängige Wertermittlungsverfahren angewandt.

Das Kurzgutachten umfasst ca. 15 - 20 Seiten beschreibender Teil inkl. Wertermittlung zzgl. Anlagen (zum Vergleich: Verkehrswertgutachten, ca. 40 - 50 Seiten zzgl. Anlagen). Das Kurzgutachten / Marktwertermittlung kann dadurch deutlich kostengünstiger als ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erstellt werden.

Kurzgutachten / Marktwertermittlungen erstellen wir in der Regel nur bei wohnwirtschaftlich genutzten Objekten. Andere Objekte auf Anfrage.