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Fragen und Antworten

Warum ist bei Sachverständigen eine ISO/IEC-Zertifizierung bzw. öffentliche Bestellung und Vereidigung wichtig?

Sachverständige, die gemäß den Bestimmungen der ISO/IEC EN DIN 17024 zertifiziert oder von der Industrie- und Handelskammer bzw. Architektenkammer öffentlich bestellt und vereidigt sind, zeichnen sich durch besonders hohe Sachkunde, langjährige Erfahrung in dem betreffenden Bereich und persönliche Integrität aus. Sie haben in umfangreichen Prüfungen ihr überdurchschnittliches Fachwissen unter Beweis gestellt. Ferner sind sie zu ständigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet und haben diese auch nachzuweisen. Die Zertifizierungsgesellschaft bzw. die jeweilige Kammer kann zu Prüfungszwecken jederzeit Gutachten anfordern. Bei den nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen muss der Sachverständige nach 5 Jahren in einer Prüfung und Gutachtenkontrolle (Rezertifizierung) sein Wissen erneut vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass so geprüfte Sachverständige ständig auf dem aktuellsten Stand sind. Dies gewährleistet dem Kunden das höchste Qualitätsniveau.

In welchem Umkreis sind Sie tätig?

Wir erstellen Gutachten innerhalb von Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Luxemburg. Auf Anfrage sind wir auch außerhalb dieser Grenzen tätig.

Wer sind die Auftraggeber?

Auftraggeber sind neben Privatpersonen und institutionellen Kunden, Banken und Versicherungen, Gerichte und Rechtspfleger sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wann wird ein Gutachten zur Bewertung von Immobilien benötigt?

Gutachten werden immer dann benötigt, wenn eine Wertermittlung einer Immobilie zu einem in der Vergangenheit oder in der Gegenwart liegenden Stichtag erforderlich ist. Die Wertermittlung wird benötigt u.a. bei Erbauseinandersetzungen, bei Ehescheidungen, zur Schlichtung bei der Verteilung von Vermögensgegenständen im gewerblichen und betrieblichen Bereich. Ein professionelles Gutachten hilft durch Festlegung des Verkehrswertes, Unstimmigkeiten und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Hierdurch können gerichtliche Auseinandersetzungen u.U. vermieden werden. Aber auch im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren sowie im Rahmen der Festlegung dinglicher Sicherheiten werden Gutachten erstellt.

Muss immer ein komplettes, umfangreiches Gutachten angefertigt werden?

Im Rahmen von An- und Verkauf von Immobilien, aber auch im Rahmen einer gütlichen Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung genügt oftmals ein Kurzgutachten / Marktwertgutachten. Hierzu ist es nicht unbedingt erforderlich, detaillierte Lage- sowie Bau- und Bodenbeschreibungen anzufertigen. Bei dem Kurzgutachten werden diese Information verkürzt dargestellt. Ferner die Ansätze der einzelnen Wertermittlungsparameter nicht umfassend erläutert. Insgesamt kann das Kurzgutachten somit kostengünstiger als ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erstellt werden. Kurzgutachten sind jedoch nur für den internen Gebrauch bestimmt.

Wann werden Gutachten für Bauschäden benötigt?

Immer dann, wenn technische oder sonstige Mängel an einem Gebäude (Alt- oder Neubau) entstanden sind, deren Ursache ermittelt werden soll.

Wie lange dauert die Erstellung von Gutachten?

Das hängt primär von dem Aufwand, der Objektart sowie der Recherche der benötigten Unterlagen ab. Für Beratungszwecke angefertigte Dokumentationen erstellen wir in der Regel innerhalb von 3 - 4 Tagen. Komplette Bewertungs- und Bauschadensgutachten benötigen bei Standardobjekten in der Regel 2 - 3 Wochen. Komplexe Bewertungsaufgaben erfordern einen entsprechend längeren Zeitraum. Sollte ein Auftrag sehr dringend abgewickelt werden müssen, kann auf Anfrage dieser Zeitraum eventuell verkürzt werden.

Was kostet ein Gutachten?

Die Gebühren für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten werden in Abhängigkeit des ermittelten Verkehrswertes berechnet. Bei Kurzgutachten / Marktwertermittlungen richtet sich das Honorar nach Objektart und Aufwand. Je nach Objekt kann ggf. ein Pauschalpreis vereinbart werden. Kaufberatung und sonstige Beratungen erstellen wir ebenfalls in der Regel zu einem Pauschalpreis. Bauschadensgutachten werden in Anlehnung an §§ 6, 7 und 9 der HOAI abgerechnet Bitte kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Was ist noch wichtig zu wissen?

Nicht alle Fragestellungen können auf einer Internet-Darstellung behandelt werden. Gerade Privatpersonen benötigen häufig nur einmal im Leben einen Sachverständigen. Wir sind daher selbstverständlich gerne für Sie da, Ihre Fragen vollkommen kostenlos und unverbindlich zu beantworten.