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Bewertung von Immobilien

Umfängliche Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB erstellen wir Ihnen für alle Objektarten und grundstücksgleichen Rechte

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Wohnungs- und Teileigentume
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude
  • Gastronomieobjekte
  • Hotels
  • Freizeitimmobilien
  • Industriegrundstücke
  • Spezialimmobilien (auf Anfrage)
  • unbebaute Grundstücke
  • Erbbaugrundstücke
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Reallasten, Wohnungs- und Nießbrauchrechte)

Verkehrswertgutachten werden u.a. benötigt bei: