Bewertung von Immobilien
Umfängliche Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB erstellen wir Ihnen für alle Objektarten und grundstücksgleichen Rechte
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Wohnungs- und Teileigentume
- Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Gastronomieobjekte
- Hotels
- Freizeitimmobilien
- Industriegrundstücke
- Spezialimmobilien (auf Anfrage)
- unbebaute Grundstücke
- Erbbaugrundstücke
- Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Reallasten, Wohnungs- und Nießbrauchrechte)
Verkehrswertgutachten werden u.a. benötigt bei:
- Kauf und Verkauf
- Ehescheidung
- Erbaueinandersetzung
- steuerlichen Bewertungsanlässen
- Beleihungen / Finanzierungen
- Zwangsversteigerungen
- Versicherungswertgutachten
- Verrentung von Kaufpreisen /Kapitalisierung von Renten
- Schiedsgutachten
- Gutachtenprüfung