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Erbauseinandersetzungen

Erbauseinandersetzungen führen nicht selten zu Streitigkeiten, die durch die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen meist vermieden werden können. Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert der in der Erbmasse befindlichen Immobilie. Dieser Wert bildet die Grundlage zur Verteilung des jeweiligen Erbvermögens.

Bei folgenden Anlässen werden Verkehrswertgutachten erstellt:

1. Aufhebung der Erbengemeinschaft zur Abfindung und Aufteilung der (Immobilien-)Erbmasse

Sind mehrere Erben vorhanden, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.

Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam und nur über die gesamte Erbmasse verfügen (Gesamthandgemeinschaft). Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.

2. Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen / Pflichtteilergänzungsansprüchen

Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht Miterbe; er ist lediglich Nachlassgläubiger einer Geldforderung, die sich aus dem Wert der Immobilie ableitet. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben auf Kosten des Nachlasses die entsprechende Wertermittlung verlangen.

Bei Pflichteilergänzungsansprüchen kann der Berechtigte eine Ergänzung seines Pflichtteils verlangen, wenn der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

3. Bewertung von Grundstücken die noch im Miteigentum einer ungeteilten Erbengemeinschaft stehen Bei einer gütlichen Erbauseinandersetzung reicht ggf. ein Kurzgutachten / Marktwertermittlung aus.