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Bewertung des Nießbrauchrecht im Zugewinnausgleich

Der BGH ist hier zu seiner alten Rechtsprechung zurückgekehrt. Demnach soll privilegierter Vermögenserwerb vom Zugewinn ausgenommen sein. Unter privilegiertem Vermögens- Erwerb versteht man das Absinken der Belastung bei einem Nießbrauch durch Tod des Begünstigten oder dessen geringere Lebenserwartung.