Bewertungen von Photovoltaikanlagen im Steuerrecht
Unterscheidungen der verschiedenen PV-Anlagen im Steuerrecht Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung ist bei Photovoltaikanlagen zu unterscheiden zwischen additiven Anlagen (Aufdachanlagen), Freiflächenanlagen und gebäudeintegrierten Anlagen. Bei letzterem sind die PV-Anlagen als Gebäudebestandteile mitzubewerten. Die beiden erstgenannten sind nicht Gebäudebestandteil und somit separat als Betriebsvor- richtung zu werten