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Bewertungen von Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

Unterscheidungen der verschiedenen PV-Anlagen im Steuerrecht Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung ist bei Photovoltaikanlagen zu unterscheiden zwischen additiven Anlagen (Aufdachanlagen), Freiflächenanlagen und gebäudeintegrierten Anlagen. Bei letzterem sind die PV-Anlagen als Gebäudebestandteile mitzubewerten. Die beiden erstgenannten sind nicht Gebäudebestandteil und somit separat als Betriebsvor- richtung zu werten