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Die Ertragswertrichtlinie ist in Kraft

Seit Dezember 2015 ist die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) in Kraft. Sie gibt Hinweise zur Ermittlung des Ertragswertes gem. den §§ 17 bis 20 ImmoWertV In der EW-RL werden 3 Ertragswertverfahren normiert: - das allgemeine Ertragswertverfahren - das vereinfachte Ertragswertverfahren - das periodische Ertragswertverfahren Alle 3 Verfahren führen bei gleichen Wertermittlungsansätzen zu einem identischen Ertragswert. Welches Verfahren angewendet wird hängt u.a. von den zur Verfügung stehenden Daten (insbesondere beim periodischen Ertragswertverfahren ab). In der EW-RL wurden nunmehr Einzelkostenansätze für Bewirtschaftungskosten veröffentlicht. Diese sind dann anzuwenden, wenn die u.a. die Liegenschaftszinssätze auch nach diesen Einzelkostenansätzen durchgeführt wurde. Es gilt der Grundsatz der Modell- Konformität. *** Link zur pdf EW-RL ***