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Die neue Sachwertrichtlinie ist in Kraft

Seit Oktober 2012 ist die neue Sachwertrichtlinie (SW-RL) in Kraft. Damit treten die neuen Bestimmungen an die Stelle der bisherigen Regelungen zum Sachwertverfahren in der WertR 2006. Die Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21 bis 23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Sachwertfaktoren. Das Erfordernis einer Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) ergab sich mit dem In-Kraft-Treten der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) am 1. Juli 2010. Nach der Sachwertrichtlinie werden auch noch die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) und die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) erarbeitet. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen dann wieder alle einzelnen zu einer Gesamtrichtlinie zusammengeführt werden. Gleichzeitig werden hiermit die bisherigen Normalherstellungskosten 2000 (NHK2000) durch die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) abgelöst. Diese Umstellung wird jedoch am örtlichen Markt erst sukzessive vorgenommen. Zu beachten ist hierbei die Modellkonformität. Konkret bedeutet dies, solange die entsprechenden wertbestimmenden Merkmale des Sachwertverfahrens (z.B. Sachwertfaktor) aus den Daten der NHK2000 abgeleitet wurden, sind auch die Werte der NHK2000 im Verfahren selbst anzuwenden.