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Kapitalanlagegesetzbuch / neue Bewertungsrichtlinie für Immobilienfonds

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt das bisherige Investmentgesetz (InvG). Wie das alte InvG unterscheidet auch das KAGB zwischen Ankaufsbewertung und anschließender laufender Bewertung. Bevor eine Immobilie für das Fondvermögen erworben wird, muss der Vermögens- gegenstand zwingend bewertet werden. Eine Objektbesichtigung ist nun vorgeschrieben Im Gegensatz zum InvG ist bei Spezialfonds keine Ankaufsbewertung mehr erforderlich. Jedoch sind nunmehr auch Bewertungen bei offenen Immobilienfonds gesetzlich vorgeschrieben